Freitag, 14. Oktober 2011

Konto-Hunting ! Das Ende eines schönen Hobbys

Ich nannte es mal " das Öffnen der Büchse der Pandora" und erntete viel Spott und Unverständnis. Die echten und die vermeintlichen Verbraucherschützer hatten es sich nämlich zum Sport gemacht, ohne Prüfung des Einzelfalls, Banken und andere Kreditinstitute aufzufordern, die Geschäftsbeziehungen zu Inkassounternehmen abzubrechen, nur weil deren Kunden angeblich böse Abzocker seien.
Viele Banken wurden regelrecht mit Mails und Briefen überschüttet, getreu dem Motto :"Viel hilft viel!"

Viele Banken und Kreditinstitute reagierten dann brav im Sinne der Verbraucherschützer.

Dieser Sport hat sich jetzt als Bumerang  erwiesen, denn das Landgericht Mainz erließ nach einer mündlichen Verhandlung (!!!) eine einstweilige Verfügung, wonach solche Aufforderungen rechtswidrig sind.
Die Verbraucherzentrale Rheinland Pfalz darf nun nicht mehr
"Kreditinstitute, bei denen die Verfügungsklägerin und Antragstellerin ein Girokonto unterhält, dazu aufzufordern, dieses Girokonto zu kündigen und/oder zu sperren."

Was bedeutet das nun ?
Wer eine Bank und/oder Kreditinstitut auffordert, die Geschäftsbeziehung zu einem Inkassoninstitut abzubrechen, muss damit rechnen, zivilrechtlich verfolgt zu werden.

 Besondere Schlauberger werden das natürlich noch weiter versuchen, nur jetzt eben "anonym". Hier werden die Institute gegen die Banken vorgehen, denn es dürfte auch rechtswidrig sein, auf anonyme Hinweise hin, eine Geschäftsbeziehung zu kündigen.

 Doch nicht so falsch, der Hinweis auf die Büchse der Pandora !

10 Kommentare:

  1. Von August Bebel stammt der Ausspruch: „Wenn dich deine Feinde loben, hast du etwas falsch gemacht. Tadeln sie dich, dann bist du auf dem richtigen Wege."

    Wenn man das Verhalten bestimmter Mitglieder der sogenannten Aufklärer-Szene in den letzten Tagen beurteilt, muss man nicht lange überlegen, wer auf dem richtigen Wege ist.

    Am lautesten quakt natürlich der „Chef-Kontoklatscher“, weil ihn sein Steckenpferd abgeworfen hat und jetzt Bocksprünge vollführt.
    Langsam gewinne ich den Eindruck, dass es für „Verbraucherschützer“ zum Hobby geworden ist, durch unflexibles Beharren auf Standardfloskeln, der „Abofallen-Branche“ zu möglichst vielen Musterurteilen zu verhelfen.

    Und auch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist mit ihrer Aufforderung an eine Bank, die Geschäftsbeziehungen mit einem Inkasso-Institut zu kündigen, wohl etwas zu weit und insbesondere über ihren eigentlichen, die Verbraucher beratenden Auftrag gegangen.

    Vielleicht wurde die Büchse der Pandora ja jetzt zum zweiten Mal geöffnet und dabei die Hoffnung entlassen, dass dieser „Abofallen/Anti-Abzocker-Spuk“ irgendwann auch mal sein Ende findet.
    Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.

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  2. Nun Herr Neuber, beziehen Sie doch mal Stellung zu dieser Entwicklung. Ich meine das in Hinsicht auf Ihre eigene Glaubwürdigkeit, wenn ich mir Ihren oben stehenden Beitrag zu Gemüte führe.

    http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.psml?&doc.id=MWRE110002939:juris-r01&showdoccase=1&doc.part=L

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  3. Ach Peterle,

    versuch doch einfach mal das Urteil des Verwaltungsgerichts zu lesen und zu verstehen.
    Geht es um ein bestehendes Konto ? Nein
    Geht es um ein Inkassoinstitut ? Nein
    Geht es um den Abbruch bestehender Vertragsbeziehungen ? Nein

    Es geht in dem genannten Urteil, um das Recht einer hessischen Sparkasse, sich auszusuchen, mit wem sie Verträge abschließen möchte.
    Das nennt man man Vertragsfreiheit! Aber das konntest Du nicht verstehen, weil Du das Fremdwort "kontrahieren" nicht kennst.

    Die Sparkasse muss nicht generell mit einem Hartz IV Empfänger Verträge abschließen und kann den Vertragsabschluss auch mit einem vermeintlichen Abzocker ablehnen. Da werden die beiden Gruppen also gleich behandelt.

    Was aber nicht geht, ist der Abbruch bestehender Vertragsbeziehungen nur aufgrund des Zurufs einer Gruppe von Gutmenschen.

    Wäre es beispielsweise richtig, wenn eine Reihe von Firmen und Personen die Banken in Herford mit Drohbriefen überschütten, weil sie einer Person die Möglichkeit eröffnet haben, 75.000 Euro beiseite zu schaffen ?

    Wo würde dann das HARTZ IV Geld dieser Person eingezahlt ?

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  4. Man kann erwarten, das ein Lehrer etwas von seinen Schülern lernt. Man kann evtl. noch erwarten, das ein Polizist bei Fußgängerampel Rot die Straße trotzdem überquert. Man kann unter Umständen vieleicht noch erwägen, das ein Kuh Charlston tanzen lernt, aber zu hoffen, das ein Peterle zu differenziertem Denken in der Lange wäre ist nun doch des Guten zu viel.

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  5. Ach Neuberle, der Du immer noch nicht verstehen willst, dass Dein Aufsätzlein eigentlich mit "Setzen, Sechs" beurteilt werden müsste.

    Du, ääääh, die Lore hat es doch geschrieben, dass die Verbraucherzentrale mit ihrer "Aufforderung zur Beendigung der Geschäftstätigkeit" ein wenig zu weit gegangen ist und was ihr per einstweiliger Ver(l)fügung untersagt worden ist.

    1. Wissen wir denn, ob es dabei bleibt und die Verbraucherzentrale nicht doch gegen diese Verfügung vorgeht?

    2. Wesentlicher aber ist der Punkt, dass der Abzocker sich kaum gegen den Beschwerdeführer, sprich den betroffenen Rechnungsempfänger, wird wehren können, also das was Sie da schreiben, ins Reich der "Märchen und Fabelwesen" für Abzockers Gutenachtgeschichten gehört

    3. Wenn ich mir die ursprüngliche "Pandorabüchsenöffnung" ansehe, dann stelle ich fest, dass da eine gewisse Differenzierung stattgefunden hat, denn damals wurde munter die Kontrahierungsfreiheit mit dem abstrakten Schuldversprechen gegenüber einer gewissen Personengruppe durcheinander geworfen.

    Da ich nicht glaube, dass das Neuberle diesen Beitrag freigeben wird, setze ich die Antwort noch woanders hin, Okay?

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  6. Natürlich kann auch eine Verbraucherzentrale die Rechtsmittel bis zum unwiderruflichen Urteilsspruch ausschöpfen, aber ob das auch sinnvoll ist?

    Muss man den „wesentlichen Punkt 2“ als normal veranlagter Mensch verstehen? Wo ging es denn darum, dass sich „der Abzocker [kaum] gegen… den Rechnungsempfänger wehren“ kann, soll oder muss?!?

    Sorry Pidder, Du hast den Beitrag über die Sparkassen damals schon nicht verstanden und machst Dich mit solchen unqualifizierten Äußerungen nur lächerlich.

    Und lass das bloß mal mit Deiner Kleinkindersprache! Man muss ja sonst wirklich befürchten, dass Du einen frühkindlichen Schaden hast.

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  7. "Schriftsteller" entwickeln ja oft für ihre Story eine nicht nachvollziehbare Theorie. Aber diese kindlich-naive Fragerei des Herrn P.S. zeigt doch, dass dieser besondere "Autor" nicht gewillt ist (oder es nicht besser kann), rechtliche Fragestellungen auch nur ansatzweise zu begreifen.

    Natürliche hat ein Kreditinstitut das Recht, Geschäftsbeziehungen zu kündigen oder von vorn herein abzulehnen, wenn sie für die Bank selbst einen Imageschaden bewirken können – niemand hat das verneint.

    Aber – ein DRITTER hat eben nicht das Recht, eine Bank aufzufordern, eine Geschäftsbeziehung zu beenden, nur weil dieser Dritte (und da spielt es auch keine Rolle, ob es sich um eine Verbraucherzentrale oder einen "Einzelkämpfer" handelt) der Auffassung ist, dass der Geschäftspartner des Kreditinstituts sein Guthaben durch unseriöse Geschäftspraktiken erworben hat.

    Und es hilft auch keinem, immer wieder "nicht zahlen" als Standardaussage ins Netz zu stellen – EINZELFALLPRÜFUNG ist die einzige Möglichkeit, einen Verbraucher vor noch größerem finanziellen Schaden zu bewahren.

    Ist das wirklich so schwer zu begreifen – oder bedarf es noch weiterer Vorzeigeurteile für die "Gegenseite"?

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  8. Nach mir vorliegenden Informationen sollen bald die Klarnamen derjenigen veröffentlicht werden, die diese Urteile "für" die bösen Abzocker erreicht haben.

    Dann wird man die fragen können, welcher der Gutmenschen sie zu diesen Klagen veranlasst hat.

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  9. Update insbesondere für Herrn P. Kässler

    Es ist mir unter Aufbieten aller Kraft gelungen, die betreffenden Menschen davon zu überzeugen, die Klarnamen nicht zu veröffentlichen.

    Das wäre auch zu zu böse gewesen :-)

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  10. http://www.verbraucherzentrale-sh.de/UNIQ134459336226142/verbraucherzentrale-obsiegt-gegen-inkassounternehmen-und-abofallenbetreiber-1

    ...soviel dazu, Herr Rechtsanwalt *lach*

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